AGB offene Seminare

Anmeldung und Teilnahmegebühr

Ihre Anmeldung wird mit unserer Anmeldebestätigung für beide Seiten verbindlich. Unsere Seminarpreise verstehen sich zuzüglich MWSt. . Im Preis inbegriffen sind umfangreiche Seminarunterlagen, Getränke im Seminarraum, Kaffeepausen mit Snacks am Vormittag und am Nachmittag, sowie Mittagessen mit Getränken.

Zur Teilnahmegebühr kommen Ihre Kosten für Anreise sowie wenn benötigt für Unterbringung/ Hotel und Abendessen/ Getränke/ Parkgebühren usw. hinzu.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie die Rechnung. Diese ist 14 Tage nach Erhalt fällig. Nicht vollständig in Anspruch genommene Leistungen erstatten wir nicht.

Hotel

Wenn Sie eine Hotelreservierung benötigen, muss diese direkt durch Sie und auf Ihre eigene Rechnung erfolgen. Die Kontaktdaten des Hotels finden Sie in den verschiedenen Ausschreibungen hier auf der Homepage. 

Änderungen

Die Planung unserer Seminare erfolgt langfristig. In seltenen Fällen kann es zu Änderungen des Termins oder des Seminarortes kommen – dann besteht natürlich ein Rücktrittsrecht für Sie. Wir bitten um Verständnis und informieren Sie über Änderungen sobald wie möglich.

Sollte die für das jeweilige Seminar ausgeschriebene Mindest-Teilnehmeranzahl 6 Wochen vor Seminarbeginn nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, das Seminar abzusagen. Bezahlte Kursgebühren erhalten Sie in diesem Fall zu 100% zurück.

Storno-Bedingungen

Eine Stornierung bis 8 Wochen vor Seminarbeginn ist kostenfrei, danach verrechnen wir ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers 80 % der Seminarkosten. Achtung: Storno = jeder Rücktritt, auch Krankheit, Verschiebung oder Nicht-Erscheinen. Nennen Sie uns einen Ersatzteilnehmer, der Ihren Platz verbindlich einnimmt, entfällt die Stornogebühr.

Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum. Kosten des jeweiligen Tagungshotels, die auf Grund von Umbuchung, Stornierung oder vorzeitiger Abreise entstehen, sind vom Teilnehmer zu tragen. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.